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   VG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 5 K 2016/14.F   

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https://dejure.org/2016,13671
VG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 5 K 2016/14.F (https://dejure.org/2016,13671)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.02.2016 - 5 K 2016/14.F (https://dejure.org/2016,13671)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 5 K 2016/14.F (https://dejure.org/2016,13671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 41 Abs. I EEG, § 43 Abs. I EEG
    Am 14.06.2012 stellte die Klägerin über das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Antragstellung zur Verfügung gestellte Online-Portal einen Antrag zur besonderen Ausgleichsregelung gemäß den §§ 40 ff. EEG für das Begrenzungsjahr 2013.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Begrenzung der EEG-Umlage gemäß § 41 EEG VG Frankfurt am Main,

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Vollständigkeit des Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichregelung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14

    Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 5 K 2016/14
    Für das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Antrages ist aber die Vorlage eines vollständigen Antrages, der auch sämtliche Stromrechnungen enthält, erforderlich (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.06.2015 - BVerwG 8 C 7.14, in dem das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine bereits zu § 16 Abs. 6 Satz 1 EEG 2004 bezogene Rechtsprechung klargestellt hat, dass auch bezüglich des EEG 2009 für einen ordnungsgemäßen Antrag auch im Interesse der Gesamtheit der Stromverbraucher die Vorlage sämtlicher Stromlieferungsverträge und Stromrechnungen erforderlich ist).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 5 K 2016/14
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens der Klägerin ist nach dem einschlägigen materiellen Bundesrecht die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist bestand (s. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 31.05.2011 - 8 C 52/09 -).
  • VG Hannover, 24.02.2015 - 6 B 341/15

    Subjektives Recht; Zuständigkeitswechsel; Überstellungsfrist

    Diese Überlegungen gelten erst Recht für die Dublin III - VO, in deren Erwägungsgrund 19 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein wirksamer Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen sowohl die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung als auch die Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem Mitgliedsstaat umfassen sollte, in den der Antragsteller überstellt wird (vgl. dazu auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 30.11.2014 - A 5 K 2016/14 - VG Köln, Urt. v. 27.08.2014 - 3 K 411/14.
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